Recht & Datenschutz
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO: die Checkliste
Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet – wie bei einer SaaS für Mitarbeiterbefragungen – ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO Pflicht. Diese Checkliste zeigt, worauf es ankommt.
Das gehört in einen AVV
- Gegenstand, Dauer, Art & Zweck der Verarbeitung.
- Kategorien betroffener Personen und Datenarten.
- Weisungsbindung: Verarbeitung nur nach dokumentierter Weisung.
- Vertraulichkeit: Verpflichtung der eingesetzten Personen.
- TOM: technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32) als Anhang.
- Unterauftragsverarbeiter: Genehmigung, Informationspflicht, Widerspruchsrecht.
- Unterstützungspflichten: bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzung und Meldepflichten (Art. 33/34).
- Löschung/Rückgabe der Daten nach Vertragsende.
- Nachweise/Audit: Kontrollrechte des Verantwortlichen.
Worauf KMU besonders achten sollten
- Serverstandort: idealerweise Deutschland/EU, kein Drittlandtransfer ohne Grundlage.
- Verschlüsselung in Transport und Ablage, sichere Passwort-Verfahren.
- Klares Löschkonzept mit Fristen.
- Data-Breach-Meldung innerhalb definierter Fristen.
Rollenklarheit
Bei Mitarbeiterbefragungen ist in der Regel das Unternehmen der Verantwortliche, der Plattform-Anbieter der Auftragsverarbeiter. Der AVV hält diese Rollen und Pflichten verbindlich fest. Worksonar stellt AVV inkl. TOM bereit – so ist die Zusammenarbeit von Anfang an rechtssicher aufgesetzt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber den praktischen Rahmen vor.