Zurück zum Blog

GBU-Psych

GBU-Psych in fünf Schritten rechtssicher umsetzen

12. Juni 2026 · Worksonar Redaktion

Die GBU-Psych ist gesetzlich verpflichtend (§5 ArbSchG) – und trotzdem in vielen KMU nicht oder nur einmalig umgesetzt. Dabei folgt sie einem klaren, wiederholbaren Ablauf.

Schritt 1: Vorbereiten & Beteiligen

Zweck klären, Verantwortliche benennen und – wichtig – den Betriebs- oder Personalrat früh einbinden. Eine kurze Kommunikation an die Belegschaft schafft Vertrauen: Warum wird gefragt, was passiert mit den Antworten (anonym, n≥5), was folgt daraus.

Schritt 2: Erheben

Mit einem validierten Fragebogen die Belastungsdimensionen erheben. Digitale, anonyme Befragungen erhöhen die Beteiligung und sparen die manuelle Auswertung. Achten Sie auf ausreichende Segmentgrößen, damit anonym ausgewertet werden kann.

Schritt 3: Auswerten & Beurteilen

Ergebnisse je Dimension und Abteilung betrachten, Hotspots identifizieren (Ampel). Die Beurteilung ist die eigentliche Pflicht: Wo besteht Handlungsbedarf, wie dringend?

Schritt 4: Maßnahmen ableiten & umsetzen

Zu jedem kritischen Feld konkrete, priorisierte Maßnahmen festlegen – mit Verantwortlichen und Terminen. Verhältnisprävention (Rahmenbedingungen) wirkt meist nachhaltiger als reine Verhaltensangebote.

Schritt 5: Wirksamkeit kontrollieren

Die GBU-Psych ist kein Einmal-Projekt. Eine Wiederholungsmessung – idealerweise ergänzt durch kurze Micro-Pings – zeigt, ob die Maßnahmen greifen. Erst damit ist der Kreis geschlossen und die Dokumentation vollständig.

Prüffest dokumentieren

Im Ernstfall zählt der Nachweis. Eine durchgängige, druckfähige Dokumentation inkl. Unterschriftenfeldern hält der Prüfung durch Behörde oder Berufsgenossenschaft stand – und genau das liefert Worksonar Psyche automatisch.